Eine Photovoltaikanlage ist eine langfristige Investition, die über viele Jahre zuverlässig Strom liefern soll. Schäden durch Unwetter, elektrische Einwirkungen, Diebstahl oder Bedienungsfehler können jedoch hohe Reparaturkosten verursachen und zugleich den Stromertrag beeinträchtigen. Eine passende Photovoltaik Versicherung schützt die Anlage im vereinbarten Umfang und kann den finanziellen Ertragsausfall nach einem versicherten Sachschaden abfedern.
Was versteht man unter einer Photovoltaik Versicherung?
Mit einer Photovoltaikversicherung ist in der Regel eine spezielle Sachversicherung für eine PV-Anlage gemeint. Sie wird häufig als Allgefahrenversicherung angeboten. Versichert sind dabei nicht automatisch sämtliche denkbaren Schäden, sondern unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigungen, Zerstörungen oder Verluste, sofern sie nicht in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen oder begrenzt sind.
Der Versicherungsschutz kann neben den Solarmodulen weitere fest zur Anlage gehörende Bestandteile umfassen. Dazu zählen je nach Vertrag unter anderem Befestigungen, Verkabelung, Fundamente, Wechselrichter, Einspeisezähler, Laderegler, Regeleinheiten, Datenlogger, Überspannungsschutzeinrichtungen, Überwachungstechnik sowie Akkus oder andere Energiespeicher. Entscheidend ist immer, welche Sachen im Antrag angegeben und im Versicherungsschein tatsächlich eingeschlossen wurden.
Eine eigenständige Photovoltaik Versicherung unterscheidet sich von der reinen Mitversicherung über eine Wohngebäudeversicherung. Während die Gebäudeversicherung häufig nur bestimmte benannte Gefahren und begrenzte Leistungen abdeckt, kann eine spezielle Anlagenversicherung einen breiteren Schutz für die technische Anlage, zusätzliche Kosten und den Ertragsausfall vorsehen.
Welche PV Anlagen befinden sich im Vergleich?
Im Vergleich können – abhängig von den Annahmerichtlinien der beteiligten Versicherer – unterschiedliche Photovoltaikanlagen berücksichtigt werden. Die hinterlegten Unterlagen unterscheiden insbesondere zwischen netzgekoppelten Anlagen und Photovoltaik-Inselanlagen.
- Netzgekoppelte Anlagen: Sie sind mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden. Der erzeugte Strom wird vollständig eingespeist oder teilweise selbst verbraucht und nur der Überschuss eingespeist.
- Photovoltaik-Inselanlagen: Sie arbeiten unabhängig vom öffentlichen Stromnetz und dienen vor allem der Eigenversorgung. Für die Berechnung gelten teilweise andere Voraussetzungen als bei netzgekoppelten Anlagen.
- Anlagen mit Stromspeicher: Ein fest installierter Energiespeicher kann je nach Angebot als Bestandteil der Anlage mitversichert werden. Er muss in der Berechnung vollständig angegeben werden.
Solarthermieanlagen nutzen Sonnenenergie zur Wärmeerzeugung und sind keine Photovoltaikanlagen. Sie können in einzelnen Versicherungskonzepten ebenfalls versicherbar sein, gehören aber nicht automatisch in einen reinen PV-Versicherungsvergleich.
Welche PV Anlagen können Sie hier berechnen und versichern?
Je nach Anbieter können Versicherungen für PV Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen berechnet werden. Auch die Art der Nutzung, das Alter der Anlage, die installierte Leistung, der Versicherungswert und der Standort beeinflussen, welche Angebote angezeigt werden. Bei selbst errichteten Anlagen kann eine Abnahme durch einen Elektrofachbetrieb verlangt werden.

Zunächst wählen Sie die zutreffende Anlagenart aus:
- Netzgekoppelte Anlagen
- Statische Inselanlagen
- Mobile Installationen auf Wohnmobilen
- Mobile Installationen auf Booten
Außerdem müssen Sie die Kapazität der Anlage in kWp (Kilowattpeak) angeben.

Anschließend werden weitere Fragen zur Anlage beantwortet, etwa zur Gebäudeart (Wohn- oder Betriebsgebäude), zur Bauartklasse des Gebäudes, der Aufstellart (Dach, Wand oder freie Aufstellung), dem Alter der Anlage, Versicherungssumme und der Montageart (Eigenmontage oder Fachfirma).

Zum Schluss können Sie ggfs. Solarthermie und Wärmepumpen angeben sowie evtl. rabattierfähige Ausschlüsse.
Was für einen Versicherungsschutz bieten Versicherungen für eine Photovoltaikanlage?
Eine Photovoltaikversicherung kann die versicherte Anlage gegen zahlreiche plötzlich eintretende Sachschäden absichern. Der genaue Umfang ist tarifabhängig. Die folgenden Gefahren sind in den ausgewerteten Unterlagen als typische Bestandteile des Versicherungsschutzes genannt.
Brand, Blitzschlag, Überspannung und Explosion
Versichert sein können Schäden durch Brand, direkten Blitzschlag und Explosion. Häufig umfasst der Schutz außerdem Überspannung oder Induktion infolge eines Blitzschlags beziehungsweise einer atmosphärischen Entladung. Auch elektrische Schäden durch Kurzschluss, Erdschluss, Überstrom oder Überspannung können eingeschlossen sein, wenn die in den Bedingungen genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Schaden durch Leitungswasser
Leitungswasser kann elektrische Komponenten, Leitungen und technische Einheiten einer PV-Anlage beschädigen. Je nach Versicherungsbedingungen sind Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Zu- und Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen versichert. Einige Allgefahrenkonzepte erfassen darüber hinaus Wasser, Feuchtigkeit und Flüssigkeiten unterschiedlicher Art. Der konkrete Wortlaut entscheidet.
Sturm und Hagel
Sturm und Hagel gehören zu den besonders relevanten Naturgefahren für Photovoltaikanlagen. Hagelkörner können Module beschädigen, während Sturm Befestigungen, Verkabelungen oder ganze Anlagenteile beeinträchtigen kann. Zusätzlich können Schneedruck, Frost, Eisgang oder Überschwemmung versicherbar sein.
Bedienungsfehler
Fehler bei der Bedienung, Ungeschicklichkeit und vorsätzliche Beschädigungen durch Dritte können Bestandteil des Versicherungsschutzes sein. Nicht jeder Bedienungsfehler ist jedoch automatisch gedeckt. Ausschlüsse, Sicherheitsvorschriften und vertragliche Obliegenheiten müssen beachtet werden.
Diebstahl und Vandalismus
Je nach Vertrag sind Einbruchdiebstahl, einfacher Diebstahl, Beraubung und Vandalismus versichert. Für nicht fest montierte Komponenten, Ersatzteile oder außerhalb des üblichen Versicherungsortes gelagerte Teile können besondere Sicherungsvorgaben und zusätzliche Selbstbeteiligungen gelten. Freiflächenanlagen müssen häufig besonders gegen unbefugten Zugriff gesichert werden.
Kurzschluss
Kurzschluss, Erdschluss, Überstrom und Überspannung können Wechselrichter, Leitungen und weitere elektrische Bauteile beschädigen. Bei einer Allgefahrenversicherung ist darauf zu achten, ob nur von außen einwirkende elektrische Ereignisse versichert sind oder ob ein erweiterter Schutz auch innere Betriebsschäden elektronischer Bauteile erfasst. Für solche Erweiterungen können altersabhängige Entschädigungsgrenzen gelten.
Ertragsausfall
Fällt eine netzgekoppelte PV Anlage infolge eines versicherten Sachschadens aus, kann zusätzlich zum Sachschaden eine Ertragsausfallentschädigung in der Versicherung vereinbart sein. Ersetzt werden je nach Anlagenart beispielsweise entgangene Einspeiseerlöse, nachgewiesene Kosten für einen alternativen Strombezug oder eine Kombination aus beiden Positionen. Voraussetzung ist regelmäßig, dass der Betriebsstillstand auf einem versicherten Sachschaden beruht.
Nutzungsausfall je Tag je kWp
In den Projektunterlagen ist als Beispiel eine Entschädigung von bis zu 2,50 Euro je Tag und je ausgefallenem kWp genannt. Die tatsächliche Leistung ist auf den nachgewiesenen Ertragsausfall begrenzt. Höhere Erträge müssen durch geeignete Unterlagen, etwa Ertragsdaten oder Abrechnungen, nachgewiesen werden. Dieser Wert ist kein allgemeingültiger Marktstandard, sondern muss im konkreten Angebot geprüft werden.
Nutzungsausfallentschädigung Haftzeit
Die Haftzeit legt fest, wie lange der Versicherer nach einem versicherten Schaden höchstens für den Ertrags- oder Nutzungsausfall leistet. In den ausgewerteten Unterlagen ist eine maximale Haftzeit von 360 Tagen vorgesehen. Maßgeblich bleiben die im jeweiligen Angebot und Versicherungsschein vereinbarte Haftzeit, eine mögliche Karenzzeit und der vereinbarte Selbstbehalt.
Wie hoch sind die Kosten einer Photovoltaikversicherung?
Die Kosten einer Photovoltaik Versicherung lassen sich nicht seriös mit einem festen Pauschalbetrag angeben. Der Jahresbeitrag wird anhand der konkreten Anlage und des gewünschten Leistungsumfangs berechnet. Die in den Projektunterlagen enthaltene Beispielberechnung bezieht sich auf individuell vorgegebene Anlagendaten und ist deshalb nicht ohne Weiteres auf andere Anlagen übertragbar.
Für die Beitragshöhe sind insbesondere folgende Faktoren wichtig:
- Versicherungswert beziehungsweise Wiederbeschaffungswert der Anlage
- installierte Leistung in kWp
- Alter, Bauart und technischer Zustand
- Aufstellungsart auf Dach, Fassade oder Freifläche
- Gebäudeart und Nutzungsweise
- netzgekoppelte Anlage oder Inselanlage
- mitversicherte Speicher und weitere Komponenten
- gewählte Selbstbeteiligung
- Ertragsausfallschutz und weitere Deckungserweiterungen
Ein günstiger Beitrag allein ist daher kein ausreichendes Auswahlkriterium. Prüfen Sie, ob Versicherungssumme, Selbstbeteiligung, Entschädigungsgrenzen und die Regelungen für ältere Wechselrichter oder elektronische Bauteile zu Ihrer Anlage passen.
Muss ich für meine Photovoltaikanlage eine Betreiberhaftpflicht besitzen?
Es gibt keine generelle Pflichtversicherung zum Abschluss einer Betreiberhaftpflicht. Das Haftungsrisiko aus dem Betrieb der Anlage sollte dennoch ausdrücklich geprüft werden. Verursacht die PV-Anlage einen Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschaden bei Dritten, kann der Betreiber haftbar gemacht werden.
Bei privat betriebenen Anlagen kann das Risiko bereits in einer privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen sein. Bei gewerblich genutzten Anlagen kommt gegebenenfalls eine Betriebs- oder Betreiberhaftpflicht in Betracht. Ist der Betrieb der Photovoltaikanlage in keinem bestehenden Haftpflichtvertrag ausreichend abgesichert, sollte eine separate Betreiberhaftpflicht geprüft werden. Eine Photovoltaik-Sachversicherung ersetzt diesen Haftpflichtschutz nicht.
Fazit: Ist eine Versicherung für eine PV Anlage sinnvoll?
Eine Versicherungspflicht ergibt sich aus den Projektunterlagen nicht. Eine Photovoltaik Versicherung kann dennoch sinnvoll sein, weil eine PV-Anlage aus vielen empfindlichen und kostenintensiven Komponenten besteht. Der Schutz ist besonders relevant, wenn ein größerer Schaden die Finanzierung belastet, wichtige Eigenversorgung ausfällt oder eingeplante Einspeiseerträge fehlen.
Ob und in welchem Umfang eine Absicherung sinnvoll ist, hängt vom Anlagenwert, der finanziellen Belastbarkeit, der vorhandenen Gebäude- und Haftpflichtversicherung sowie vom gewünschten Schutz gegen Ertragsausfall ab. Vor dem Abschluss sollten bestehende Verträge geprüft und Deckungslücken vermieden werden.
Fragen (FAQ) zur Photovoltaik Versicherung
Was ist der Unterschied zwischen einer PV Anlage, einer Solaranlage und einer Solarthermie?
Eine Photovoltaikanlage wandelt Sonnenlicht in elektrischen Strom um. Der Begriff Solaranlage ist ein Oberbegriff und kann sowohl eine Photovoltaikanlage als auch eine Solarthermieanlage bezeichnen. Eine Solarthermieanlage erzeugt keinen Strom, sondern Wärme, beispielsweise für Warmwasser oder die Heizungsunterstützung.
Was bedeutet der Schutz in Form einer Allgefahrenversicherung in der Photovoltaikversicherung?
Eine Allgefahrenversicherung in einer PV Anlagen Versicherung schützt grundsätzlich gegen unvorhergesehen und plötzlich eintretende Sachschäden, soweit diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Der Begriff bedeutet nicht, dass ausnahmslos jeder Schaden versichert ist. Ausschlüsse, Entschädigungsgrenzen, Selbstbeteiligungen, Sicherheitsvorschriften und besondere Vereinbarungen bleiben maßgeblich.
Gibt es eine Versicherungspflicht für Photovoltaikanlagen?
Es besteht keine allgemeine Pflicht, eine Photovoltaikanlage (PV Anlage) zu versichern. Kreditgeber, Vermieter, Netzbetreiber oder andere Vertragspartner können jedoch bestimmte Nachweise oder Absicherungen verlangen. Solche vertraglichen Anforderungen müssen im Einzelfall geprüft werden.
Was ist bei einer Photovoltaikversicherung nicht versichert?
Typische Ausschlüsse können Abnutzung und Verschleiß, reine Vermögensschäden, bereits bekannte Mängel, nicht eingehaltene technische Vorschriften, Schäden durch Krieg oder Kernenergie sowie bestimmte außergewöhnliche Naturereignisse sein. Auch Gebäudebestandteile wie Dachstuhl und Dacheindeckung gehören nicht automatisch zur Photovoltaikversicherung. Für Erdbeben, innere Unruhen, Montagephasen oder innere Betriebsschäden kann eine besondere Erweiterung erforderlich sein.
Zusätzlich können altersabhängige Einschränkungen für Wechselrichter und andere elektronische Bauteile gelten. Deshalb ist eine Prüfung des konkreten Bedingungswerks unverzichtbar.
Typische und häufige Schäden an einer Photovoltaikanlage
Zu den typischen Schadenbildern zählen Sturm- und Hagelschäden, Überspannung nach Gewittern, Kurzschluss, Tierverbiss an Leitungen, Feuchtigkeitsschäden, Diebstahl, Vandalismus sowie Schäden durch Bedienungs-, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler. Ob der konkrete Schaden versichert ist, hängt von Ursache, Schadenablauf und Vertragsumfang ab.
Ist eine Photovoltaik Anlage in einer Wohngebäudeversicherung ausreichend mitversichert?
Eine Mitversicherung über die Wohngebäudeversicherung kann für bestimmte Anlagen und Gefahren ausreichen, bietet aber nicht automatisch denselben Leistungsumfang wie eine spezielle Photovoltaikversicherung. Häufig bestehen Unterschiede bei Bedienungsfehlern, Diebstahl, Konstruktions- oder Materialfehlern, elektrischen Schäden, zusätzlichen Kosten und Ertragsausfall. Prüfen Sie außerdem, ob die Versicherungssumme der Gebäudeversicherung nach Installation der Anlage angepasst wurde.
Welche Bestandteile einer PV Anlage sind versichert?
Versicherbar sind je nach Vertrag unter anderem Photovoltaikmodule, Befestigungsvorrichtungen, Moduleinfassungen, Gleich- und Wechselstromverkabelung, Fundamente, Wechselrichter, Einspeisezähler, Laderegler, Regeleinheiten, Datenlogger, Blitz- und Überspannungsschutz, Überwachungsgeräte, Akkus beziehungsweise Energiespeicher sowie Trafos und Hausanschlüsse, sofern der Anlagenbetreiber dafür die Gefahr trägt. Gebäude, Dachstuhl und Dacheindeckung sind normalerweise nicht allein deshalb Teil der Photovoltaikversicherung.
In welcher Höhe werden die Kosten einer Reparatur erstattet?
Bei einem versicherten Teilschaden werden grundsätzlich die notwendigen Kosten für die Wiederherstellung im vertraglich vereinbarten Umfang berücksichtigt. Dazu können Ersatzteile, Reparaturmaterial, Lohnkosten, De- und Remontage, Transport sowie die Wiederherstellung eines für die Grundfunktion erforderlichen Betriebssystems gehören.
Von der Entschädigung können der vereinbarte Selbstbehalt, anrechenbare Restwerte und weitere vertragliche Abzüge abgezogen werden. Die Leistung ist durch die Versicherungssumme und vereinbarte Entschädigungsgrenzen begrenzt. Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, kann eine anteilige Kürzung wegen Unterversicherung erfolgen. Verbesserungen, die über die eigentliche Wiederherstellung hinausgehen, werden in der Regel nur ersetzt, wenn eine entsprechende Erweiterung für technologischen Fortschritt vereinbart wurde.
Service zur Photovoltaik Versicherung
Für den Vergleich benötigen Sie möglichst genaue Informationen zur Anlage. Halten Sie insbesondere die Anschaffungsrechnung, das Inbetriebnahmedatum, die installierte Leistung in kWp, Angaben zu Wechselrichtern und Speichern, den Aufstellungsort sowie vorhandene Versicherungsunterlagen bereit. So lassen sich Angebote und mögliche Deckungslücken besser beurteilen.
Bei Fragen zur Berechnung oder zum angezeigten Versicherungsschutz sollte vor dem Abschluss geklärt werden, welche Komponenten, Gefahren, Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen tatsächlich vereinbart sind. Verbindlich sind ausschließlich der Versicherungsantrag, der Versicherungsschein und die dazugehörigen Versicherungsbedingungen.